Urlaub mit Haustieren

Ihre vierbeinigen Haustiere sind im Servolo Wellness Camping & Resort willkomen!

WIr haben für sie eine Außendusche zur Verfügung gestellt, sodass das Waschen einfacher und praktischer wird. Es sind auch Mülleimer für Hundekot hingestellt und zur Verfügung steht auch ein Gassi-Weg in der unmittelbarer Nähe von San Servolo Wellness Camping & Resort, damit Ihre Haustiere hemmungslos ihr Gassigehen genießen können.

Der Eintritt ist erlaubt auch ins Steakhaus und in die Pizzeria.

Bereiten Sie sich auf die Reise vor: Was braucht man für die Einreise in Kroatien mit Haustier?

Einreisebestimmungen mit Haustier in Kroatien

Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen (bekannt als Hausfrettchen, Weißfrettchen, afrikanisches Frettchen, Wiesel, Frettchen, zahmes Frettchen, Hauswiesel oder zahmes Wiesel – Mustela putorius) aus den EU-Ländern und aus den Nicht-EU-Ländern mit geringem Risiko:

  • Haustiere müssen ein Identifikationssystem (Mikrochip) haben. Wenn das Haustier ein Mikrochip hat, das mit der Regelung ISO 11784 oder 11785 nicht im Einklang ist, muss der Besitzer ein Mikrochiplesergerät ermöglichen. Es muss möglich sein, in jedem Moment den Namen und die Adresse des Besitzers zu prüfen. Der Heimtierausweis oder die Tiergesundheitsbestätigung müssen die Mikrochipnummer enthalten, die ein von der zuständigen Behörde berechtigter Haustierarzt ausstellt.
  • Das Haustier muss den Heimtierausweis oder die Tiergesundheitsbestätigung haben die ein von der zuständigen Behörde berechtigter Haustierarzt ausstellt.
  • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein.
  • Haustiere aus den EU-Ländern oder aus den Nicht-EU-Ländern, die als Länder mit geringem Risiko gelten, die jünger als drei Monate sind und noch nicht geimpft sind, können in die Republik Kroatien einreisen unter der Bedingung, dass der Haustierbesitzer oder der Begleiter einen gültigen Reisepaß oder die Bestätigung hat, wenn das Haustier am Geburtsort lebt und nicht im Kontakt mit Wildtieren war, welche es den Ansteckungen aussetzen konnten oder wenn es mit der Mutter reist, von der es noch immer abhängig ist.

Hunde, Katzen und Marder aus den Ländern mit hohem Risiko müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • ein Identifikationssystem (Mikrochip) haben
  • den Heimtierausweis oder die Tiergesundheitsbestätigung haben, die von einem bevollmächtigten Haustierarzt ausgestellt wird, oder nach der wiederholten Einreise, den Reisepaß (Hunde aus Kroatien) haben.
  • müssen gegen Tollwut geimpft sein
  • müssen einer serologischen Tollwutuntersuchung unterzogen werden d.h. Titrierung neutralisierender Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml bei einer Blutprobe, die ein bevollmächtigter Tierarzt in einem bevollmächtigtem Labor 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor der Einreise entnimmt. Liste zuständiger Institutionen befindet sich auf der Webseite: http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/approval_en.htm.
  • der angeführte dreimonatige Zeitraum ist nicht anwendbar im Falle einer neuen Eireise des Haustieres in die Republik Kroatien, dessen Reisepaß bestätigt, dass das positive Testergebnis durch die Titrierung der Antikörper vermerkt wurde, bevor das Tier die Republik Kroatien verlassen hat.
  • die Tiere, die komerziell eingeführt und als Pakett gesendet werden, müssen vor Versand von einemi Tierarzt untersucht werden.
  • für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Landwirtschaft – an die Tierarztverwaltung. Tel.: +385 1 6443 540. Internetseite: poljoprivreda.gov.hr

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